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   BVerwG, 06.06.1996 - 11 B 39.96, 11 PKH 2.96   

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https://dejure.org/1996,10974
BVerwG, 06.06.1996 - 11 B 39.96, 11 PKH 2.96 (https://dejure.org/1996,10974)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1996 - 11 B 39.96, 11 PKH 2.96 (https://dejure.org/1996,10974)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1996 - 11 B 39.96, 11 PKH 2.96 (https://dejure.org/1996,10974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 § 133 § 139 Abs. 3 S 3
    Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässigkeit der Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1989 - 1 ER 619.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 11 B 39.96
    Dies ist aber nicht der Fall, weil der anwaltlich vertretene Kläger innerhalb der Frist nicht einmal angedeutet hat, welcher Revisionszulassungsgrund mit der Beschwerde geltend gemacht werden soll (vgl. Beschluß vom 13. September 1989 - BVerwG 1 ER 619.89 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 11 B 39.96
    Eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist, wie sie vom Kläger beantragt wurde, ist - anders als bei der Revisionsbegründungsfrist (§ 139 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276).
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